1. Rechtliche Grundlagen
In der Schweiz ist das Abschleppen von unbefugt abgestellten Fahrzeugen auf privaten Parkplätzen zulässig. Die rechtliche Basis dafür bildet das Besitzschutzrecht (Art. 641 ZGB) sowie das Hausrecht des Grundeigentümers oder Mieters des Parkplatzes. Eine unbefugte Nutzung eines privaten Parkplatzes stellt eine Besitzesstörung dar, die berechtigt, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
2. Dokumentation des Vorfalls
Vor dem Abschleppen wird der Vorfall genau dokumentiert:
- Anfertigung von Fotos mit Zeitstempel
- Festhalten der Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Kennzeichen)
- Aufzeichnung der Parkregelverstösse
- Information des Auftraggebers
3. Kontaktaufnahme mit dem Fahrzeughalter
Wenn möglich, versuchen wir, den Fahrzeughalter vor dem Abschleppen zu kontaktieren. Falls dies nicht gelingt oder der Halter das Fahrzeug nicht umgehend entfernt, erfolgt das Abschleppen.
4. Meldung des abgeschleppten Fahrzeugs bei der zuständigen Polizei
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben wird jedes abgeschleppte Fahrzeug der zuständigen Polizeibehörde gemeldet. So kann der Halter auf Nachfrage schnell informiert werden, wo sich sein Fahrzeug befindet und welche Massnahmen zur Freigabe erforderlich sind.
5. Direktforderung an den Fahrzeughalter/Lenker
Abschleppservice Zürich GmbH nutzt eine Abtretung der Abschleppkosten an das Unternehmen, wodurch die Forderung direkt an den Fahrzeughalter oder Lenker gestellt wird. Der Auftraggeber hat somit keinerlei finanzielle Verpflichtungen und trägt keine Kosten für das Abschleppen des unbefugt abgestellten Fahrzeugs.
6. Rechtliche Streitigkeiten
Sollte der Fahrzeughalter die Zahlung verweigern oder eine rechtliche Auseinandersetzung entstehen, übernimmt Abschleppservice Zürich GmbH die Klärung des Falls. Dank unserer langjährigen Erfahrung und professionellen Vorgehensweise sind wir bestens darauf vorbereitet, rechtliche Fragen effizient zu behandeln.
7. Professionelle Abwicklung
Abschleppservice Zürich GmbH arbeitet schnell, effizient und rechtskonform. Unsere Kunden profitieren von einer lückenlosen Dokumentation, einer reibungslosen Abwicklung und einer professionellen Kommunikation mit allen Beteiligten.
8. Kostenfrei für den Auftraggeber
Durch unser bewährtes Kostenmodell entstehen für den Auftraggeber keinerlei Kosten. Die Forderung wird ausschliesslich gegenüber dem Fahrzeughalter oder Lenker geltend gemacht.
Abschleppservice Zürich GmbH – Ihr zuverlässiger Partner für sicheres und rechtssicheres Abschleppen von Fahrzeugen auf privaten Parkplätzen.